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European Economic Chamber of
Trade, Commerce and Industry


DEUTSCHER WIRTSCHAFTSPREIS

Der "Deutsche Wirtschaftspreis" wurde für die Auszeichnung hervorragender unternehmerischer und wirtschaftlicher Leistungen geschaffen. Auf Grund ihrer auf dem EU-Recht beruhenden Rechtsform und dem Inhalt der Gründungscharter ist die Europäische Wirtschaftskammer für Handel, Gewerbe und Industrie befugt, diese Auszeichungen vorzunehmen. Die Europäische Wirtschaftskammer verleiht solche Anerkennungen und Preise zur Förderung eines gemeinsamen neutralen, unabhängigen und qualifizierten Finanzdienstleistungs-netzwerkes in Europa.

Die Vergabe des Deutschen Wirtschaftspreises beruht auf vier Faktoren. Die Auszeichnungen erfolgen nicht auf Grund der Größe eines Unternehmens, sondern in Anerkennung besonderer wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer, innovativer und ökologischer Leistungen.

(1) NOMINIERUNG
Diese geschieht auf der Grundlage einer Empfehlung durch ein Kammermitglied.

(2) PRÜFUNG
Die Prüfung erfolgt durch die EEIG-Kommission Financial Consulting (kurz: Prüfungskommission) unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Stefan Kletsch, Präsident der EEIG in der Schweiz.

Prüfungskriterien sind unter anderem: Die erfolgreiche Umsetzung des Unternehmenskonzeptes, innovative Leistungen und die Integration in ein europäisches Finanzdienstleistungsnetzwerk.

(3) ENTSCHEIDUNG
Die Entscheidung über die Vergabe des Deutschen Wirtschaftspreises trifft das Präsidium der European Economic Chamber of Trade, Commerce and Industry (EEIG) Brüssel auf Vorschlag der vorgenannten Prüfungskommission.

(4) AUSZEICHNUNG
Die Verleihung des Deutschen Wirtschaftspreises als Anerkennung hervorragender Leistungen erfolgt durch den Président-dirécteur général der European Economic Chamber of Trade, Commerce and Industry (EEIG) Brüssel.

Die Verleihung wurde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, München, vorgenommen.